Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

Ist eine Kündigung zulässig?
Kündigung
In Deutschland leben Menschen unterschiedlichster Kulturkreise zusammen.
Dies führt dazu, dass auch es auch Arbeitnehmer verschiedenster religiöser Hintergründe gibt.
Das kann Konflikte hervorrufen- beispielsweise, wenn ein Arbeitnehmer aus religiösen Gründen bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen kann.

Ist in einem solchen Falle eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung gerechtfertigt?
Dies hat das Bundesarbeitsgericht nun entschieden.
Das Bundesarbeitsgericht geht in seiner Entscheidung vom 24.02.2011 davon aus, dass eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen unwirksam ist, sofern die Möglichkeit besteht, dass dem Arbeitnehmer eine andere Beschäftigung in der betrieblichen Organisation zugewiesen wird.

Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer die Gründe der Arbeitsverweigerung erläutert. Nur so hat der Arbeitgeber die Möglichkeit eine anderweitige Beschäftigung zu prüfen.

Im Fall, den das BAG zu entscheiden hatte, verweigerte sich ein gläubiger Muslim in einer Getränkeabteilung zu arbeiten, da er hier Alkohol verkaufen müsste.

Das BAG geht davon aus, eine solche Kündigung sei unwirksam, sofern eine "glaubensgerechte" Beschäftigung im Betrieb möglich ist.

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RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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