Wie sicher ist mein Arbeitsplatz, Teil 8
Kündigung wg Nichtabgabe der Krankmeldung
Wie sicher ist mein Arbeitsplatz, Teil 8
Kann mir gekündigt werden, weil ich nach Ablauf der 6 Wochenfrist, - ich bin seit mehr als 6 Wochen krank, keine Krankmeldung mehr an den Arbeitgeber geschickt habe? Meine Krankenkasse hat mir gesagt, ich müsse dies nicht tun.
Zunächst stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Verpflichtung des Arbeitnehmers besteht, dass er auch nach Ablauf der 6-Wochenfrist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber abgeben muss.
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung könnte es doch sein, dass dies nicht der Fall ist.
Nach der Rechtsprechung verhält es sich allerdings so, dass diese Verpflichtung nach wie vor besteht.
Urteil vom LAG Sachsen-Anhalt v. 24.04.96 (Az.: 3 Sa 449/95): Der ANist auch nach Ablauf der 6wöchigen Entgeltfortzahlung verpflichtet, demAG bei Fortdauer der AU eine ärzliche AU-Bescheinigung vorzlegen. DiePflicht nach Par. 5 Abs. 1 S. 2 bis 4 EFZG besteht unabhängig davon, obder AN (noch) einen Entgeltfortzahlungsanspru ch geltend machen kann.Die AU-Bescheinigung hat nicht nur den Zweck, die Tatsache der AU durchärztliches Attest nachzuweisen. Sie soll vielmehr den AG aufgrund derärztlichen Angaben über die voraussichtliche (Fort-)Dauer der AU auchin die Lage versetzen, möglichst frühzeitig die wegen des fortgesetztenAusfalls des AN notwendig werdenden betrieblichen Dispositionen zutreffen.
Eine ganz andere Frage ist allerdings, ob hieraus ein Grund für eine Kündigung hergeleitet werden kann.
Zunächst wird vor Ausspruch einer Kündigung in jedem Falle eine Abmahnung erforderlich sein. Es gibt aber auch Fälle, bei denen der Arbeitnehmer kein Verschulden vorzuwerfen ist. Hat er den Arzt darum gebeten, eine solche Bescheinigung auszustellen und verweist dieser an die Krankenkasse mit Hinweis, er könne keine solche Bescheinigung mehr ausstellen, dürfte es jedenfalls dann am Verschulden fehlen, wenn die Krankenkasse den Arbeitgeber über die weitere Krankheit informiert hat.
Autoreninformation:
RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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